Aktiver Schallschutz
Flugbetrieb
Schallschutz beginnt bereits in der Luft. Zum Beispiel darf der Flughafen nachts nicht im Sichtflug angeflogen werden, und die Höhe für den Landeanflug aus Richtung Süden wurde vergrößert dadurch vermindert sich der Lärm am Boden. Lärm mindernde Start- und Landeverfahren wurden eingeführt, die Flugrouten gebündelt. Zum Schutz vor Bodenlärm wurden Lärmschutzwände errichtet und ein Sonderprogramm im Nahbereich des Flughafens umgesetzt. Triebwerkprobeläufe finden in der eigens gebauten Lärmschutzhalle statt.
Beschränkung für Nachtflüge
Wer auf dem Köln Bonn Airport zur Nachtzeit starten oder landen will, muss strenge Auflagen erfüllen. Start- und Landeerlaubnis erhalten seit 1997 grundsätzlich nur noch solche Flugzeuge, die nach internationaler Festlegung als „lärmarm” eingestuft sind. Seit dem 01.11.2002 dürfen lediglich Flugzeuge, die auf der Bonusliste stehen, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr starten und landen. Und selbst diesen Flugzeugen stehen nachts längst nicht alle Bahnen offen. In drei von sechs An- und Abflugbereichen besteht völliges Start- bzw. Landeverbot.
Modernisierung der Flugzeugflotte
Mehr Fracht bedeutet keineswegs mehr Flugbewegungen. Die Maschinen werden größer, moderner und auch leiser, d. h., lärmkritische Flugzeuge werden durch leisere ersetzt oder Flüge zeitlich verlegt. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH wirkt mit Erfolg auf die Frachtcarrier ein, ihre Flugzeugflotte weiter zu modernisieren.
Passiver Schallschutz
Um die umliegende Bevölkerung vor Fluglärm besser schützen zu können, hat die Flughafen Köln/Bonn GmbH auf freiwilliger Basis das umfangreichste Programm zum Passiven Schallschutz in Deutschland aufgelegt.
Zirka 85 Mio. Euro stehen für den Einbau von speziellen Schallschutzfenstern und Raumlüftern auf Kosten der Flughafengesellschaft zur Verfügung. Zum aktuellen Nachtschutzgebiet gehören rund um den Flughafen rd. 850 Straßen mit 17.500 Häusern. Das ist eine freiwillige Leistung und erheblich mehr, als das Gesetz verlangt.
Großes Lob erhielt das Programm dann auch von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF), und zwar speziell für die außergewöhnlich hohen Ausgaben und die unbürokratische Abwicklung.